Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb: Anforderungen in Köln

Arbeitsschutz im Handwerk: Besondere Anforderungen für Handwerksbetriebe in Köln. SiFa, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und praktische Tipps.

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Handwerksbetriebe in Köln und Umgebung sind wie alle Arbeitgeber an das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften gebunden. Durch die typischen Tätigkeiten – von der Werkstatt über die Baustelle bis zum Kundeneinsatz – ergeben sich besondere Gefährdungen und damit spezifische Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Betreuung.

Typische Gefährdungen im Handwerk

Im Handwerk kommen häufig mechanische Gefährdungen (Maschinen, scharfe Kanten, Stolpern), Gefahrstoffe (Lacke, Kleber, Staub), Lärm, elektrische Gefährdungen, körperliche Belastung und bei Außeneinsätzen auch Verkehr und Witterung vor. Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Bereiche abdecken und daraus konkrete Maßnahmen ableiten. Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe müssen vorliegen und den Beschäftigten zugänglich sein.

SiFa und Betriebsarzt

Auch Handwerksbetriebe müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen. In der Regel geschieht das extern: Eine SiFa übernimmt die Betreuung mehrerer Betriebe, der Betriebsarzt wird ebenfalls extern beauftragt. Die Betreuungshäufigkeit richtet sich nach der Gefährdungsgruppe – viele Handwerksbetriebe fallen in eine höhere Gruppe und haben daher mehr Betreuungstage pro Jahr.

Praktische Unterstützung vor Ort

Wir betreuen Handwerksbetriebe in Köln und der Region mit Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Begehungen und der erforderlichen Dokumentation. So erfüllen Sie Ihre Pflichten und können sich auf Ihr Handwerk konzentrieren.