SiGeKo auf der Baustelle: Sicherheitskoordination in Köln (RAB 30)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen in Köln: RAB 30, Pflichten und Ablauf. SiGeKo-Leistungen für Bauherren und Planer.

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Auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern ist eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) vorgeschrieben. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) und die DGUV Vorschrift 2 legen die Anforderungen fest. In Köln und der Region übernehmen wir die SiGeKo-Funktion für Bauherren und Planer – von der Planungs- bis zur Ausführungsphase.

Wann ist ein SiGeKo nötig?

Die SiGeKo-Pflicht besteht, wenn auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber (Unternehmer) tätig werden. Dann muss der Bauherr oder ein von ihm Beauftragter einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz bestellen. Der SiGeKo wirkt in der Planungs- und in der Ausführungsphase mit und erstellt u. a. das Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und die Unterlage für spätere Arbeiten.

Leistungen in Planung und Ausführung

In der Planungsphase: Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen, Koordination der Schutzmaßnahmen, SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten. In der Ausführungsphase: Koordination der Arbeitgeber, Anpassung bei Änderungen, Überprüfung der Umsetzung. So wird die Baustelle in Köln rechtssicher und sicher koordiniert.

SiGeKo aus Köln

Wir unterstützen Bauherren, Generalunternehmer und Planer in Köln und Umgebung bei der SiGeKo. Sprechen Sie uns an – gerne bereits in der frühen Planung.