Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz: Was Chefs in Köln wissen müssen
Unterweisungspflicht nach ArbSchG: Wer muss unterweisen, wie oft und was muss dokumentiert werden? Tipps für Arbeitgeber und Betriebe in Köln.
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Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisungspflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und zahlreichen weiteren Vorschriften. Wer in Köln und Umgebung Mitarbeiter beschäftigt, muss wissen: Wann, wie oft und worüber unterweisen? Und wie weise ich die Unterweisung nach?
Wann und wie oft unterweisen?
Unterweisen müssen Sie mindestens einmal jährlich. Zusätzlich ist eine Unterweisung erforderlich bei der Einstellung, bei Versetzung oder Wechsel des Arbeitsbereichs, bei neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren und wenn sich die Gefährdungssituation ändert. Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten können kürzere Intervalle oder arbeitsbegleitende Unterweisungen nötig sein.
Die Unterweisung muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen. Sie kann durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vorbereitet und durchgeführt werden – viele Betriebe in Köln nutzen dafür eine externe SiFa, die die Unterweisungen vor Ort oder in Abstimmung mit dem Arbeitgeber übernimmt.
Themen und Dokumentation
Inhalt der Unterweisung sind die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Gefährdungen und die zu beachtenden Schutzmaßnahmen. Dazu können z. B. Betriebsanweisungen, Fluchtwege, Erste Hilfe, Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsplatzspezifische Risiken gehören. Die Teilnahme der Beschäftigten ist zu dokumentieren – mit Datum, Thema und Namen der Unterwiesenen. Diese Nachweise sollten Sie aufbewahren; sie werden bei Prüfungen und im Schadensfall verlangt.
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